brao-pflichtenpruefung — independently scanned and version-tracked by SaferSkills.
SaferSkills independently audited brao-pflichtenpruefung (Agent Skill) and scored it 100/100 (green). The audit ran 55 deterministic rules across Security, Supply Chain, Maintenance, Transparency, and Community; it found 0 high-severity and 0 lower-severity findings. The full rule-by-rule trace and per-finding evidence are below. Free, methodology-open.
Findings & checks · 0 flagged
Every scanned point with the score it earned and what moved between them.
First recorded scan — no prior version to compare against.
The primary manifest — the file an agent reads to learn what this artifact does.
Der Skill prüft die zentralen Grundpflichten der BRAO entlang einer festen Reihenfolge — Verschwiegenheit zuerst, Interessenkollision zweitens, dann die konkreten Pflichtenkomplexe (Werbung, Auslagerung, Vergütung, Fremdgeld). Er ist sowohl Mandatsannahme-Checkliste als auch Verteidigungsraster, wenn ein Rüge- oder anwaltsgerichtliches Verfahren droht. Der Skill zeigt für jede Pflicht die strafrechtlichen Reflexe (§§ 203, 356 StGB) und die verfahrensrechtliche Folgenseite (§§ 73 ff., §§ 113 ff. BRAO).
Researcher liefert BRAO-/BORA-Statute, BGH-Anwaltssenat-Rspr. zu Verschwiegenheit, Interessenkollision, Werbung und Auslagerung, BVerfG zu Art. 12 GG-Werbung, sowie Standardkommentare (Henssler/Prütting, Feuerich/Weyland, Kleine-Cosack, Hartung/Scharmer). Drafter prüft die sechs Pflichtenkomplexe in Gutachtenstil mit Sozietäts-zurechnung und schreibt Mandatsannahme- oder -ablehnungsvermerk. Reviewer setzt Verschwiegenheit (§ 203 StGB) und Interessenkollision (§ 43a IV BRAO + § 3 BORA) als zwingende Pflichtpunkte 1 und 2 — Lücken sind Blocker.
Verschwiegenheit ist die zentrale Grundpflicht des Rechtsanwalts. Sie umfasst alles, was in Ausübung des Berufs bekannt geworden ist, gilt zeitlich unbegrenzt (auch nach Mandatsende, § 43a Abs. 2 S. 1 BRAO) und ist sachlich nicht auf den Mandanten beschränkt. Verletzung ist strafbar nach § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB (Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr).
Erlaubte Durchbrechungen:
Datenpannen-Schutz: Anwalt schuldet organisatorische Sicherung (verschlossene Akten, IT-Sicherheit, Need-to-know in Sozietät).
Es ist verboten, widerstreitende Interessen zu vertreten. Maßstab:
Verstoß strafrechtlich: § 356 StGB (Parteiverrat — Freiheitsstrafe drei Monate bis fünf Jahre).
Der Anwalt darf sich nicht unsachlich verhalten. Unsachlich sind insbesondere bewusste Unwahrheiten, herabwürdigende Äußerungen ohne Sachbezug. Streit über Reichweite (BVerfG: weite Meinungsfreiheit Art. 5 GG für berufliche Äußerungen [unverifiziert – prüfen]).
Sachliche Information über die berufliche Tätigkeit ist zulässig. Verboten ist Werbung, die auf Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. § 6 BORA konkretisiert: keine reklamehafte Werbung, keine vergleichende Werbung mit Berufskollegen, keine Erfolgs- und Umsatzangaben (§ 7 BORA) ohne dokumentierte Grundlage.
BVerfG hat das Werberecht mehrfach grundrechtskonform gelockert (Art. 12 GG [unverifiziert – prüfen]).
Auslagerung an Dritte (IT-Dienstleister, Cloud, KI-Tools, externe Schreibkraft) verlangt:
Für KI-Tools: Prompts mit Mandatsbezug enthalten geschützte Geheimnisse iSv § 203 StGB. Ohne § 43e-konforme Vereinbarung und ohne § 203 IV StGB-Verpflichtung → Strafbarkeitsrisiko. Brücke zum geplanten ki-governance-Skill.
Bei katalogmäßiger Tätigkeit nach § 2 GwG (z. B. Immobilientransaktionen, Gesellschaftsgründungen mit Mittelfluss) gelten Identifizierungs- und Aufzeichnungspflichten. § 43e BRAO regelt die berufsrechtliche Flankierung; § 50 BRAO setzt das in Kammerrecht um. Verstoß: berufsrechtliche Maßnahmen + GwG-Bußgelder.
Verbindlich: ../../../references/zitierweise.md.
[unverifiziert – prüfen in juris/Beck-Online])VERMERK — BRAO-Pflichtenprüfung
Kanzlei: <…> Datum: <TT.MM.JJJJ>
Mandat: <Bezeichnung anonymisiert>
I. Sachverhalt (knapp)
II. Frage(n)
III. Kurzantwort
– Mandatsannahme: [ja / ja mit Auflagen / nein]
– Begründung in einem Satz
IV. Rechtliche Bewertung
1. Verschwiegenheit § 43a II BRAO / § 2 BORA / § 203 StGB
– Datenfluss, Auslagerung, Mandanteneinwilligung?
2. Interessenkollision § 43a IV BRAO / § 3 BORA / § 356 StGB
– Vorbefassung Sozietät? Konfliktdatenbank-Check
– „Dieselbe Rechtssache"?
– Einwilligungsoption?
3. Sachlichkeit § 43a III / § 44 BRAO
4. Werbung § 43b BRAO / §§ 6 ff. BORA
5. Auslagerung § 43e BRAO
– Drittanbieter, AVV, § 203 IV StGB-Verpflichtung
– KI-Bezug
6. Vergütung § 49b BRAO / §§ 3a, 4a RVG
– Erfolgshonorar-Risiko?
– Fremdgeld § 43a V BRAO
7. GwG-Hinweispflichten § 50 BRAO
V. Verfahrensrechtliche Folgen bei Verstoß
– Rüge § 74 BRAO (1 Monat Anfechtung)
– Anwaltsgerichtliche Maßnahmen §§ 113 ff., § 114 BRAO
– Verjährung 5 Jahre § 115 BRAO
– Strafrechtliche Reflexe §§ 203, 356 StGB
– Zivilrechtliche Haftung § 280 BGB
VI. Empfehlung
– konkrete Handlungsschritte (Mandat annehmen / ablehnen / Auflagen)
– Dokumentation (Konfliktcheck-Protokoll, Mandanteneinwilligung)
VII. Risikoeinstufung
🟢 / 🟡 / 🔴 mit Begründung
VIII. QuellenverzeichnisFrage: Darf Kanzlei K die Verteidigung des Mandanten M übernehmen, wenn ein Sozietätspartner vor zwei Jahren die Gegnerin steuerlich beraten hat?
Bewertung: Es liegt eine vorbefasste Sozietät iSv § 43a Abs. 4 BRAO iVm § 3 BORA vor. Die steuerliche Beratung der Gegenseite und das jetzt anstehende Mandat sind in derselben Rechtssache verzahnt, wenn die damalig beratene Vermögensstruktur Gegenstand des aktuellen Streits ist. Die Vorbefassung eines Sozietätsmitglieds ist sämtlichen Sozietätsmitgliedern zuzurechnen (§ 3 BORA, h.M.: Henssler, in: Henssler/Prütting, 6. Aufl. 2024, § 3 BORA Rn. 12 [unverifiziert]). Eine wechselseitige Einwilligung beider Parteien könnte den Konflikt grundsätzlich heilen (§ 3 Abs. 2 BORA), kommt hier aber wegen offen widerstreitender Interessen praktisch nicht in Betracht. Folge: Mandatsablehnung, da andernfalls Verstoß gegen § 43a Abs. 4 BRAO und Strafbarkeitsrisiko nach § 356 StGB.
Ergebnis: 🔴 — Mandat ablehnen, Begründung dokumentieren (Konfliktcheck-Protokoll).
~30 seconds. Free. No account. Every finding cites a rule and a line of evidence.