aufhebungsvertrag — independently scanned and version-tracked by SaferSkills.
SaferSkills independently audited aufhebungsvertrag (Agent Skill) and scored it 100/100 (green). The audit ran 55 deterministic rules across Security, Supply Chain, Maintenance, Transparency, and Community; it found 0 high-severity and 0 lower-severity findings. The full rule-by-rule trace and per-finding evidence are below. Free, methodology-open.
Findings & checks · 0 flagged
Every scanned point with the score it earned and what moved between them.
First recorded scan — no prior version to compare against.
The primary manifest — the file an agent reads to learn what this artifact does.
Aufhebungsverträge sind das stille Risiko des Arbeitsrechts: technisch ein BGB-Vertrag, praktisch eine Falle, weil Sperrzeit nach [§ 159 SGB III](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html) den AN materiell trifft, ohne dass das im Vertragstext steht. Dieser Skill erstellt einen rechtssicheren Entwurf und führt die Sperrzeit-Risikoprüfung vor Unterschrift durch.
Rechtsstand: Oktober 2026. Berücksichtigt: Fünftelregelung nur noch in der Veranlagung (seit VZ 2025) und Verzichtsverbot beim Mindesturlaub (BAG 03.06.2025).
Researcher liefert Statute, Sperrzeit-Rechtsprechung des BSG / BAG, Kommentarstellen. Drafter erstellt den Vertragstext + Sperrzeit-Analyse-Memo. Reviewer prüft Schriftform, Vollständigkeit und Sperrzeit-Mitigation.
Zwingend schriftlich. Elektronische Form ausgeschlossen. Unterschrift beider Parteien auf demselben Dokument. Verstoß → Nichtigkeit.
Sperrzeit von 12 Wochen, wenn AN das Arbeitsverhältnis gelöst hat (§ 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) ohne wichtigen Grund.
Wichtiger Grund liegt regelmäßig vor bei:
Bei Zweifel: Mitteilung an die Bundesagentur für Arbeit nach § 38 SGB III rechtzeitig empfehlen.
Ruhen des Arbeitslosengeldes (§ 158 SGB III) — getrennt von der Sperrzeit zu prüfen: Endet das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers und wird eine Abfindung gezahlt, ruht der Anspruch bis zum fiktiven Ende der Kündigungsfrist (höchstens ein Jahr), angerechnet wird ein gestaffelter Teil der Abfindung.
Sozialversicherung: Eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist beitragsfrei; als „Abfindung" bezeichnete Nachzahlungen von Arbeitsentgelt (rückständiger Lohn, Urlaubsabgeltung) sind beitragspflichtig.
Gebot fairen Verhandelns: Ein Aufhebungsvertrag kann unwirksam sein, wenn er unter Ausnutzung einer psychischen Drucksituation zustande kommt; ein sofortiges Annahmeerfordernis allein genügt dafür nicht (BAG, Urt. v. 24.02.2022 – 6 AZR 333/21 [unverifiziert – prüfen]). Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht nicht.
Massenentlassung: Vom Arbeitgeber veranlasste Aufhebungsverträge zählen bei der Schwelle des § 17 Abs. 1 S. 2 KSchG mit — siehe /arbeitsrecht:massenentlassungsanzeige.
„Fünftelregelung" für außerordentliche Einkünfte:
/arbeitsrecht:wettbewerbsverbot-nachvertraglich)Pauschalformeln („mit Erfüllung dieses Vertrags sind alle Ansprüche … erledigt") können auch unbekannte Ansprüche aus Bonus, Tantieme, Provision erfassen. Sorgfältige Klauselbestimmung gegen Eigentumsstörung empfohlen (§ 779 BGB; Vergleichsanfechtung bei Irrtum).
Verbindlich: ../../references/zitierweise.md.
[unverifiziert – prüfen][unverifiziert – prüfen][unverifiziert – prüfen][unverifiziert – prüfen]AUFHEBUNGSVERTRAG-ENTWURF — <AN-Position> — <Datum>
VERTRAULICH
I. Sperrzeit-Risikoanalyse
Risiko: [🟢 niedrig / 🟡 moderat / 🔴 hoch]
Begründung: <…>
Mitigations: <…>
II. Vertragstext
1. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
2. Abfindung (Höhe, Fälligkeit, Steuer)
3. Urlaubsabgeltung
4. Rückgabe AG-Eigentum
5. Verschwiegenheit
6. Zeugnis
7. Erledigungsklausel (mit Reichweite)
8. Schlussbestimmungen
III. Steuerliche Hinweise
- Fünftelregelung § 34 EStG anwendbar: [ja/nein] — nur in der Veranlagung des AN (seit VZ 2025)
- Ruhen ALG § 158 SGB III: [ja — bis <Datum> / nein]
- Steuerlicher Optimierungshinweis: <…>
Offene Fragen:
- <…>
Empfehlung: <…>~30 seconds. Free. No account. Every finding cites a rule and a line of evidence.