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Die Insolvenzantragspflicht ist die schärfste Norm im Krisenrecht: persönliche zivilrechtliche Haftung gegenüber Neugläubigern, strafrechtliche Verfolgung nach § 15a Abs. 4 InsO (Vorsatz) bzw. Abs. 5 (Fahrlässigkeit), Erstattungspflicht für ab Insolvenzreife geleistete Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen nach § 15b InsO. Dieser Skill prüft den Zeitpunkt der Insolvenzreife und die laufende Antragspflicht.
fortbestehensprognose)#### a) Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO)
Schuldner ist zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, fällige Zahlungspflichten zu erfüllen. Faustformel BGH (BGH, Beschl. v. 24.05.2005 – IX ZR 123/04, NJW 2005, 3062 [unverifiziert – prüfen]):
#### b) Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO)
Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit kann der Schuldner seine bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit nicht erfüllen. Prognosezeitraum: 24 Monate (§ 18 Abs. 2 S. 2 InsO, eingeführt durch StaRUG-Umsetzung 2021).
Drohende Zahlungsunfähigkeit ist kein Antragsgrund nach § 15a InsO (nur § 17, § 19). Sie eröffnet aber den Zugang zu StaRUG-Stabilisierungsinstrumenten.
#### c) Überschuldung (§ 19 InsO)
Vermögen deckt nicht mehr die bestehenden Verbindlichkeiten, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich (positive Fortbestehensprognose, § 19 Abs. 2 S. 1 InsO).
Zwei-Stufen-Prüfung:
fortbestehensprognose): überwiegende Wahrscheinlichkeit (> 50 %) der Fortführungsfähigkeit über den Prognosezeitraum (12 Monate ab 2024-12, vorher 4 Monate während Krisenmodus).| Insolvenzgrund | Frist | Beginn |
|---|---|---|
| Zahlungsunfähigkeit § 17 | 3 Wochen | Eintritt der Zahlungsunfähigkeit |
| Überschuldung § 19 | 6 Wochen | Eintritt der Überschuldung |
Achtung: Die Frist beginnt mit dem objektiven Eintritt, nicht mit der Kenntnis. Eine spätere Kenntniserlangung kann zwar das Verschulden ausschließen, nicht aber die objektive Pflichtverletzung.
Innerhalb der Frist darf gehandelt werden, um die Insolvenz zu beseitigen (Investorensuche, Sanierungsgespräche). Die Frist darf nicht zur bloßen Hinauszögerung genutzt werden.
#### Strafbarkeit § 15a Abs. 4, 5 InsO
#### Außenhaftung gegenüber Neugläubigern
Aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15a InsO: Wer im Vertrauen auf die fortbestehende Solvenz mit der bereits insolvenzreifen Gesellschaft kontrahiert hat, erleidet einen Vertrauensschaden, für den der Geschäftsführer persönlich haftet. Schaden = Differenz zwischen tatsächlicher Erfüllung und hypothetischer Insolvenzquote.
Vgl. BGH, Urt. v. 27.04.2009 – II ZR 86/07, NJW 2009, 2454 [unverifiziert – prüfen].
#### Erstattungspflicht für Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen (§ 15b InsO)
Ab Eintritt der Insolvenzreife sind Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen verboten, soweit sie die Insolvenzmasse mindern (§ 15b Abs. 1 InsO). Ausnahme: Zahlungen, die mit Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind (Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs während der Antragsfrist).
Der Geschäftsführer haftet auf Erstattung, persönlich und gesamtschuldnerisch mit weiteren Geschäftsführern.
StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen) erlaubt eine frühzeitige Restrukturierung bei drohender Zahlungsunfähigkeit, ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Anzeige nach § 31 StaRUG begründet keine Antragspflicht nach § 15a InsO; bei Eintritt von ZU oder Überschuldung greift § 15a InsO aber wieder.
Siehe Detail-Skill: starug-restrukturierungsplan.
[unverifiziert – prüfen][unverifiziert – prüfen][unverifiziert – prüfen]INSOLVENZANTRAGSPFLICHT-PRÜFUNG — <Mandat> — <Datum>
I. Adressat [GF / Liquidator / Vorstand]
II. Insolvenzgrund-Check
a) Zahlungsunfähigkeit § 17 [eingetreten am / nicht eingetreten]
Liquiditätslücke %: <…>
b) Überschuldung § 19 [eingetreten / Prognose positiv]
III. Antragsfrist
ZU: 3 Wochen ab <Datum> → Fristende <Datum>
ÜS: 6 Wochen ab <Datum> → Fristende <Datum>
IV. Status
[🟢 keine Antragspflicht / 🟡 in der Frist / 🔴 Frist abgelaufen]
V. Risikobewertung
Strafrechtlich § 15a Abs. 4/5 [Risiko hoch / mittel / niedrig]
Außenhaftung Neugläubiger [exponiert / abgemildert]
Erstattung § 15b [Zahlungen seit <Datum>: Liste]
VI. Empfehlung
- Sofortmaßnahmen: <…>
- Sanierungsoption (StaRUG?): <…>
- Antrag bis: <Datum>
Verteidigungsoptionen: <…>~30 seconds. Free. No account. Every finding cites a rule and a line of evidence.